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   LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2008 - 2 Ta 52/08   

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https://dejure.org/2008,5964
LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2008 - 2 Ta 52/08 (https://dejure.org/2008,5964)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.04.2008 - 2 Ta 52/08 (https://dejure.org/2008,5964)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. April 2008 - 2 Ta 52/08 (https://dejure.org/2008,5964)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Ratenzahlung, Ratenzahlungsanordnung, Privatinsolvenz, Berücksichtigung, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Vollständigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer vollständigen Ausfüllung des Formulars "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" auch i.F.d. Privatinsolvenz

  • zvi-online.de

    ZPO § 115
    Bloßes Berufen auf Insolvenzverfahren bei Beantragung von PKH nicht ausreichend; Ausfüllen des Formulars "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" notwendig

  • Judicialis

    ZPO § 115

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 2 § 117 Abs. 2
    Prozesskostenhilfeantrag und Ratenzahlung bei Privatinsolvenz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 04.02.2010 - IX ZA 47/09

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Einlegung einer

    Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Antragstellers bedeutet daher nicht zugleich, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung vorliegen (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 2002 - IX ZB 221/02, NJW 2002, 2793, 2794; LAG Schleswig-Holstein, ZVI 2008, 456; KG, NJOZ 2008, 533; LAG Schleswig- Holstein, ZInsO 2009, 2261, 2262).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.09.2009 - 6 Ta 153/09

    Prozesskostenhilfe, Ratenzahlung, Ratenzahlungsanordnung, Privatinsolvenz

    Dem Schuldner verbleibt nämlich angesichts der im Gesetz festgeschriebenen Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen von seinem Einkommen ein Betrag, der vom Insolvenzverfahren nicht erfasst wird und deshalb - nach Abzug der in § 115 Abs. 1 Satz 3 ZPO genannten berücksichtigungsfähigen Ausgaben - zum Bestreiten der Prozesskosten einzusetzen ist (KG 07.09.2007 - 17 W 10/07 - NJOZ 2008, 533; LAG Schleswig-Holstein 04.04.2008 - 2 Ta 52/08 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.10.2011 - 6 Ta 106/11

    Prozesskostenhilfe, Ratenzahlung, Nichtzahlung, Aufhebung der Bewilligung der

    Dem Schuldner verbleibt nämlich angesichts der im Gesetz festgeschriebenen Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen von seinem Einkommen ein Betrag, der vom Insolvenzverfahren nicht erfasst wird und deshalb - nach Abzug der in § 115 Abs. 1 Satz 3 ZPO genannten berücksichtigungsfähigen Ausgaben - zum Bestreiten der Prozesskosten einzusetzen ist (KG 07.09.2007 - 17 W 10/07 - NJOZ 2008, 533; OLG Koblenz 09.10.2008 - 9 WF 726/08 - MDR 2009, 47; OLG Zweibrücken 04.10.2005 - 64 F 87/05 - LAG Schleswig-Holstein 04.04.2008 - 2 Ta 52/08 - 23.09.2009 - 6 Ta 153/09 -).
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